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   BPatG, 26.08.2011 - 26 W (pat) 83/08   

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BPatG, 26.08.2011 - 26 W (pat) 83/08 (https://dejure.org/2011,8861)
BPatG, Entscheidung vom 26.08.2011 - 26 W (pat) 83/08 (https://dejure.org/2011,8861)
BPatG, Entscheidung vom 26. August 2011 - 26 W (pat) 83/08 (https://dejure.org/2011,8861)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "FRUUTA/Fructa" - zur Kennzeichnungskraft - Warenidentität - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gefahr von Verwechslungen zwischen der Marke FRUUTA und Fructa; Löschung aufgrund eines Widerspruchs aus einer prioritätsälteren Marke wegen der Identität oder Ähnlichkeit der Marken; Erhebliche Kennzeichnungsschwäche der Widerspruchsmarke

  • kanzlei.biz

    Keine Verwechslungsgefahr zwischen "Fruuta' und "Fructa'

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "FRUUTA/Fructa" - zur Kennzeichnungskraft - Warenidentität - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "FRUUTA/Fructa" - zur Kennzeichnungskraft - Warenidentität - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 26.08.2011 - 26 W (pat) 83/08
    Die vorgenannten Komponenten stehen zueinander in einer Wechselbeziehung, wobei ein geringerer Grad einer Komponente durch den größeren Grad einer anderen Komponente ausgeglichen werden kann (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923 [Rz. 16 ff.] - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 [Rz. 19] - Lloyd/Loints; BGH GRUR 1999, 241, 243 - Lions; BGH GRUR 2005, 513 - Ella May./.MEY).

    Eine Marke verfügt über Kennzeichnungskraft, wenn sie geeignet ist, die Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen worden ist, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und damit diese Waren oder Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH MarkenR 1999, 189, 194 [Rz. 49] - Chiemsee; MarkenR 1999, 236, 239 [Rz. 22] - Lloyd/Loints).

    Der Grad an Kennzeichnungskraft ist dabei im Widerspruchsverfahren erstmals zu bestimmen (EuGH MarkenR 1999, 236, 239 [Rz. 22] - Lloyd/Loints).

  • BPatG, 21.06.1995 - 26 W (pat) 113/93
    Auszug aus BPatG, 26.08.2011 - 26 W (pat) 83/08
    Insoweit hat die Markenstelle ergänzend auch auf den bei PAVIS PROMA veröffentlichten Beschluss des Senats in der Sache 26 W (pat) 113/93 - Fructus/FRUCTA - verwiesen.
  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 162/05

    HEITEC

    Auszug aus BPatG, 26.08.2011 - 26 W (pat) 83/08
    Bei dieser Sachlage ist der Schutzumfang der Widerspruchsmarke, die aus dem Wortstamm "Fruct" und der weitverbreiteten Endung "a" gebildet ist, für die Waren, für die sie eingetragen worden ist und die sämtlich Früchte enthalten bzw. einen fruchtigen Geschmack aufweisen können, besonders dann eng zu bemessen und auf ihre eintragungsbegründende Eigenprägung beschränkt, wenn aus ihr Rechte gegenüber einer Marke geltend gemacht werden, die ebenfalls eine Abwandlung derselben freihaltungsbedürftigen Sachbezeichnung ist (BGH a. a. O. - Pantohexal; GRUR 2008, 803, 804, Nr. 22 - HEITEC; BPatG PAVIS PROMA 24 W (pat) 113/04 - FITAMIN/VIT-H-MIN; 32 W (pat) 63/06 - Vitaminis/Vitaminos; OLG Stuttgart GRUR-RR 2008, 425, 426 f. - EnzyMax/EnzyMix), was vorliegend der Fall ist, weil auch die angegriffene Marke aus einer sehr engen Anlehnung an den Begriff "Frucht" und insbesondere an die italienischen bzw. spanischen Wörter hierfür, nämlich "frutta" bzw. "fruta", besteht.
  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Auszug aus BPatG, 26.08.2011 - 26 W (pat) 83/08
    Der Schutz der älteren Marke ist dabei aber auf die Fälle zu beschränken, in denen die Benutzung eines identischen oder ähnlichen Zeichens durch einen Dritten die Funktionen der älteren Marke, insbesondere ihre Hauptfunktion zur Gewährleistung der Herkunft der Waren oder Dienstleistungen gegenüber den Verbrauchern, beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte (vgl. EuGH GRUR 2003, 55, 57 ff. [Rz. 51] - Arsenal Football Club plc; GRUR 2005, 153, 155 [Rz. 59] - Anheuser-Busch/Budvar; GRUR 2007, 318, 319 [Rz. 21] - Adam Opel/Autec).
  • BPatG, 08.08.2007 - 32 W (pat) 63/06
    Auszug aus BPatG, 26.08.2011 - 26 W (pat) 83/08
    Bei dieser Sachlage ist der Schutzumfang der Widerspruchsmarke, die aus dem Wortstamm "Fruct" und der weitverbreiteten Endung "a" gebildet ist, für die Waren, für die sie eingetragen worden ist und die sämtlich Früchte enthalten bzw. einen fruchtigen Geschmack aufweisen können, besonders dann eng zu bemessen und auf ihre eintragungsbegründende Eigenprägung beschränkt, wenn aus ihr Rechte gegenüber einer Marke geltend gemacht werden, die ebenfalls eine Abwandlung derselben freihaltungsbedürftigen Sachbezeichnung ist (BGH a. a. O. - Pantohexal; GRUR 2008, 803, 804, Nr. 22 - HEITEC; BPatG PAVIS PROMA 24 W (pat) 113/04 - FITAMIN/VIT-H-MIN; 32 W (pat) 63/06 - Vitaminis/Vitaminos; OLG Stuttgart GRUR-RR 2008, 425, 426 f. - EnzyMax/EnzyMix), was vorliegend der Fall ist, weil auch die angegriffene Marke aus einer sehr engen Anlehnung an den Begriff "Frucht" und insbesondere an die italienischen bzw. spanischen Wörter hierfür, nämlich "frutta" bzw. "fruta", besteht.
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 26.08.2011 - 26 W (pat) 83/08
    Die vorgenannten Komponenten stehen zueinander in einer Wechselbeziehung, wobei ein geringerer Grad einer Komponente durch den größeren Grad einer anderen Komponente ausgeglichen werden kann (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923 [Rz. 16 ff.] - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 [Rz. 19] - Lloyd/Loints; BGH GRUR 1999, 241, 243 - Lions; BGH GRUR 2005, 513 - Ella May./.MEY).
  • BGH, 03.04.2008 - I ZR 49/05

    Schuhpark

    Auszug aus BPatG, 26.08.2011 - 26 W (pat) 83/08
    Diese Eignung fehlt oder ist zumindest erheblich eingeschränkt, wenn die Widerspruchsmarke einen die geschützten Waren oder Dienstleistungen beschreibenden Sinngehalt aufweist oder sich an eine für die fraglichen Waren und/oder Dienstleistungen beschreibende Angabe anlehnt (BGH GRUR 2008, 905, 907, Nr. 16 - Pantohexal; GRUR 2008, 1002, 1004, Nr. 26 - Schuhpark).
  • EuGH, 25.01.2007 - C-48/05

    DIE ANBRINGUNG DES OPEL-LOGOS AUF VERKLEINERTEN MODELLEN VON OPEL-FAHRZEUGEN

    Auszug aus BPatG, 26.08.2011 - 26 W (pat) 83/08
    Der Schutz der älteren Marke ist dabei aber auf die Fälle zu beschränken, in denen die Benutzung eines identischen oder ähnlichen Zeichens durch einen Dritten die Funktionen der älteren Marke, insbesondere ihre Hauptfunktion zur Gewährleistung der Herkunft der Waren oder Dienstleistungen gegenüber den Verbrauchern, beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte (vgl. EuGH GRUR 2003, 55, 57 ff. [Rz. 51] - Arsenal Football Club plc; GRUR 2005, 153, 155 [Rz. 59] - Anheuser-Busch/Budvar; GRUR 2007, 318, 319 [Rz. 21] - Adam Opel/Autec).
  • BPatG, 04.04.2006 - 24 W (pat) 113/04
    Auszug aus BPatG, 26.08.2011 - 26 W (pat) 83/08
    Bei dieser Sachlage ist der Schutzumfang der Widerspruchsmarke, die aus dem Wortstamm "Fruct" und der weitverbreiteten Endung "a" gebildet ist, für die Waren, für die sie eingetragen worden ist und die sämtlich Früchte enthalten bzw. einen fruchtigen Geschmack aufweisen können, besonders dann eng zu bemessen und auf ihre eintragungsbegründende Eigenprägung beschränkt, wenn aus ihr Rechte gegenüber einer Marke geltend gemacht werden, die ebenfalls eine Abwandlung derselben freihaltungsbedürftigen Sachbezeichnung ist (BGH a. a. O. - Pantohexal; GRUR 2008, 803, 804, Nr. 22 - HEITEC; BPatG PAVIS PROMA 24 W (pat) 113/04 - FITAMIN/VIT-H-MIN; 32 W (pat) 63/06 - Vitaminis/Vitaminos; OLG Stuttgart GRUR-RR 2008, 425, 426 f. - EnzyMax/EnzyMix), was vorliegend der Fall ist, weil auch die angegriffene Marke aus einer sehr engen Anlehnung an den Begriff "Frucht" und insbesondere an die italienischen bzw. spanischen Wörter hierfür, nämlich "frutta" bzw. "fruta", besteht.
  • EuGH, 16.11.2004 - C-245/02

    DIE VERWENDUNG EINES HANDELSNAMENS, DER MIT EINER MARKE IDENTISCH ODER DIESER

    Auszug aus BPatG, 26.08.2011 - 26 W (pat) 83/08
    Der Schutz der älteren Marke ist dabei aber auf die Fälle zu beschränken, in denen die Benutzung eines identischen oder ähnlichen Zeichens durch einen Dritten die Funktionen der älteren Marke, insbesondere ihre Hauptfunktion zur Gewährleistung der Herkunft der Waren oder Dienstleistungen gegenüber den Verbrauchern, beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte (vgl. EuGH GRUR 2003, 55, 57 ff. [Rz. 51] - Arsenal Football Club plc; GRUR 2005, 153, 155 [Rz. 59] - Anheuser-Busch/Budvar; GRUR 2007, 318, 319 [Rz. 21] - Adam Opel/Autec).
  • OLG Stuttgart, 08.05.2008 - 2 U 9/08

    Markenrechtsverletzung: Verwechslungsfähigkeit der Bezeichnungen "Enzymax" und

  • BGH, 29.05.2008 - I ZB 54/05

    Pantohexal

  • BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04

    MEY/Ella May

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

  • BPatG, 17.04.2023 - 26 W (pat) 13/19
    So sind vor allem Übereinstimmungen in beschreibenden oder sonst kennzeichnungsschwachen Aussagen nicht geeignet, eine herkunftshinweisende Assoziation auszulösen (vgl. BPatG 26 W (pat) 83/08 - FRUUTA/Fructa; 33 W (pat) 155/05 - Giro Zero/Giro uno).
  • BPatG, 14.09.2023 - 28 W (pat) 8/22
    So sind vor allem Übereinstimmungen in beschreibenden oder sonst kennzeichnungsschwachen Aussagen nicht geeignet, eine herkunftshinweisende Assoziation auszulösen (vgl. BPatG 26 W (pat) 83/08 - FRUUTA/Fructa; 33 W (pat) 155/05 - Giro Zero/Giro uno).
  • BPatG, 02.08.2016 - 27 W (pat) 25/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "FRUTTA PUR/Fructa" - zur Kennzeichnungskraft - zur

    Selbst wenn man nur auf den Bestandteil "Frutta" abstellen wolle, sei mit der Rechsprechung des BPatG zu FRUUTA/Fructa (BPatG 26 W (pat) 83/08) eine Verwechslungsgefahr zu verneinen.
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